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Vorstand

Der Vorstand eines Vereins fungiert als das leitende Gremium. Seine Aufgaben umfassen die externe Vertretung des Vereins sowie die Umsetzung der Beschlüsse, die von der Mitgliederversammlung getroffen werden.

Die Vorstandsmitglieder werden alle vier Jahre von den Mitgliedern des Ortsvereins gewählt. Der Vorstand legt einen Tätigkeitsbericht vor, erstellt den Haushaltsplan und präsentiert den Jahresabschluss auf der Mitgliederversammlung. Darüber hinaus ist er für sämtliche Aufgaben verantwortlich, die keinem anderen Organ zugewiesen sind.

Die genauen Modalitäten bezüglich des Wahlverfahrens, der Amtsperiode, der Rechte und Pflichten sowie der Voraussetzungen der Vorstandsmitglieder sind in der Satzung des Vereins klar geregelt.